13. AHV-Rente soll neu ausschliesslich über Mehrwertsteuer finanziert werden
Der Bundesrat hat seine Pläne zur Finanzierung der 13. AHV-Rente vorgestellt. Anders als in den zuvor diskutierten Varianten soll diese ausschliesslich über eine Mehrwertsteuererhöhung finanziert werden. Diese Entscheidung steht im Einklang mit der Position der Arbeitgeber, die eine Finanzierung über höhere Lohnprozente als unsolidarisch ablehnen.
Ursprünglich hatte der Bundesrat zwei Varianten vorgeschlagen: eine Erhöhung der Lohnbeiträge oder eine Kombination aus höheren Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuern. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) sprach sich entschieden gegen die erste Variante aus, da sie die Last allein auf die Erwerbstätigen abwälzen würde.
Mit der neuen Entscheidung schlägt der Bundesrat nun eine reine Mehrwertsteuererhöhung vor, da der Finanzierungsbedarf der AHV geringer ausfällt als erwartet. Diese Lösung stellt sicher, dass auch Rentnerinnen und Rentner, die von der 13. AHV-Rente profitieren, zur Finanzierung beitragen. Zudem begrüsst der SAV die geplante jährliche Auszahlung ab 2026.
Die Arbeitgeber setzen sich weiterhin für eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer ein. Langfristig muss die Stabilisierung der 1. Säule jedoch durch strukturelle Reformen erfolgen. Dafür sind zunächst die AHV-Finanzperspektiven des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) korrekt zu überprüfen.
Gesamter Artikel kann auf der Website des Schweizerischen Arbeitgeberverbands gelesen werden.