Nein zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative
Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative verlangt, dass Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz verpflichtet werden, regelmässig eine Sorgfaltsprüfung zu den Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt durchzuführen. Verletzt ein Schweizer Unternehmen Menschenrechte oder Umweltstandards, so soll es für den Schaden aufkommen, auch wenn dieser durch eine Tochtergesellschaft im Ausland verursacht worden ist. Schweizer Unternehmen würden damit also auch für Tätigkeiten von Unternehmen haften, die sie wirtschaftlich kontrollieren, ohne direkt am operativen Geschäft beteiligt zu sein. Die Abstimmung findet am 29. November statt.
Die Volksinitiative «für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» ist für Bundesrat, National- und Ständerat zu extrem und setzt auf einen falschen Weg. Die Initiative schiesst am Ziel vorbei, schadet der Wirtschaft und wirkt kontraproduktiv. Weil das Grundanliegen aber berechtigt ist, hat das Parlament als Alternative einen indirekten Gegenvorschlag beschlossen. Dieser Kompromiss tritt aber nur in Kraft, wenn auch die Stimmberechtigten NEIN zur Initiative sagen.
Somit liegt für den Abstimmungskampf eine Alternative zur Initiative vor, die auch von der Wirtschaft unterstützt wird. Der beschlossene Gegenvorschlag überzeugt auf technisch-juristischer Ebene, ist zukunftsgerichtet und kombiniert die fortschrittlichsten europäischen Regulierungen. Die Alternative zur Initiative setzt auf international bewährte Instrumente und verhindert eine Schweizer Sonderregulierung. Letztlich schafft der Gegenvorschlag die gewünschte Verbindlichkeit für Unternehmen, ohne eine experimentelle, weltweit beispiellose Haftung mit Beweislastumkehr einzuführen.
Hier erfahren Sie mehr über die Initiative: https://leere-versprechen-nein.ch/