Höhere Mehrwertsteuer und mehr Lohnbeiträge: So soll gemäss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) die 13. AHV-Rente finanziert werden. Aus Sicht der Arbeitgeber ist dieser Entscheid unverantwortlich: Er verteuert die Arbeit in einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit und verschleiert den dringenden Reformbedarf des Sozialwerkes.
compenswiss, der Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO, verzeichnet für das Jahr 2025 ein solides Anlageergebnis mit einer Nettorendite von 6,34 Prozent. Doch der Verwaltungsratspräsident warnt sogleich: Es werde immer schwieriger, den gesetzlich vorgeschriebenen Fondsbestand von 100 Prozent einzuhalten. Reformen werden dringlicher.
In der Debatte um milliardenschwere Mehrausgaben werden vermehrt höhere Lohnbeiträge als Finanzierungslösung ins Spiel gebracht. Eine neue Studie von BSS Volkswirtschaftliche Beratung warnt vor diesem Weg: Lohnabgaben belasten die Erwerbsarbeit einseitig, schwächen die internationale Standortattraktivität und verschärfen Verteilungskonflikte zwischen den Generationen.
Der Nationalrat spricht sich in der zweiten Woche der Wintersession 2025 klar für das verbundpartnerschaftlich abgestützte Massnahmenpaket zur Stärkung der Höheren Berufsbildung aus. Der Ständerat hatte der Vorlage bereits in der Herbstsession zugestimmt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist erfreut über diesen wichtigen Entscheid zur stärkeren Anerkennung der Höheren Berufsbildung.
Die jüngsten Hochrechnungen des Nahtstellenbarometers 2025 belegen einen stabilen Lehrstellenmarkt im Sommer 2025. Die Hälfte der rund 93’000 Jugendlichen hat nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit eine berufliche Grundbildung begonnen. Der beobachtete Trend einer leichten Zunahme des Anteils an Jugendlichen, die sich für eine duale Berufsausbildung entscheiden, setzt sich somit fort.
Endlich, so heisst es, habe sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt entspannt: Die Zahl der offenen Stellen sinkt, Arbeitskräfte lassen sich wieder leichter rekrutieren. Tatsächlich liegen die BFS-Zahlen unter den Spitzen unmittelbar nach der Covid-Krise. Gleichzeitig steigt die Arbeitslosigkeit – für manche ein Zeichen, der Fach- oder gar der Arbeitskräftemangel sei überwunden.
Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes liegt mit dem vorliegenden EU-Verhandlungspaket ein ausgewogener Kompromiss vor. Es bringt Rechtsklarheit und Planbarkeit für Unternehmen, sichere Perspektiven für Beschäftigte und eine arbeitsmarktorientierte Steuerung der Zuwanderung, die das Inlandpotenzial ergänzt, ohne es zu verdrängen.
Ein von Carla Hirschburger verfasster Artikel ist im KMU Magazin im September 2025 erschienen. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber aufgrund des Alters kann sich als missbräuchlich erweisen. Es ist zu empfehlen, wenn man einem älteren Arbeitnehmer kündigen möchte, genau zu prüfen, wann eine Kündigung rechtens oder missbräuchlich ist.
Der Nationalrat hat in der Herbstsession die parlamentarische Initiative 16.484 angenommen und damit grundsätzlich den Weg für mehr Flexibilität im Homeoffice geebnet. Arbeitnehmende sollen ihre Arbeitszeit künftig freier gestalten können – ohne Mehrbelastung, dafür mit besserer Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid, kritisieren aber die übermässigen Anpassungen im Obligationenrecht und erwarten Korrekturen durch den Ständerat.
Der Nationalrat beschliesst eine Deplafonierung der AHV-Ehepaarrenten bei gleichzeitigem Abbau der Ehepaar-Privilegien im Bereich der Hinterlassenenrenten. Der Vorschlag verdient Unterstützung, schreibt der Schweizerische Arbeitgeberverband. Er passt das System an die gesellschaftliche Realität an und hält die Balance, indem der Rentenausbau für Eheleute mit einem Abbau der aktuellen Privilegien kombiniert wird.
An den SwissSkills 2025 in Bern zeigen rund 1’100 junge Berufstalente in 150 Disziplinen ihr Können. Die besten Fachleute werden zum Schluss prämiert. Daneben können die Berufe von den Besucherinnen und Besuchern auch selbst erfahren und ausprobiert werden.
Der Nationalrat hat die Finanzierung der 13. AHV-Rente gegenüber dem Ständerat deutlich verbessert: keine höheren Lohnabgaben, keine Finanzierung der Ehegattenplafonds-Initiative auf Vorrat und eine Befristung bei der Mehrwertsteuererhöhung. Der Nationalrat verpasst aber die Chance, mit der strukturellen Massnahme einer AHV-Schuldenbremse die Finanzierung auf ein langfristig stabiles Fundament zu stellen, schreibt der Schweizerische Arbeitgeberverband.
Die Kommission für Soziales und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) übernimmt Verantwortung für die AHV und erteilt den unausgereiften Ausbauplänen des Ständerats eine klare Absage. Sie spricht sich gegen höhere Lohnbeiträge aus, die Arbeitnehmende und Unternehmen in wirtschaftlich angespannten Zeiten unnötig belasten würden.
Eine von Gewerkschaftsseite lancierte Petition fordert acht Wochen Ferien für Lernende. Aus Sicht der Arbeitgeber wird eine staatlich verordnete, substanzielle Erhöhung der Ferienwochen den vielfältigen Bedürfnissen der Lernenden nicht gerecht, sondern setzt vielmehr Betriebe unnötig unter Druck.
Die von den USA verhängten Zölle auf Schweizer Exportgüter stellen den hiesigen Arbeitsmarkt vor Herausforderungen. In diesen turbulenten Zeiten ist die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ein bewährtes Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern und konjunkturell bedingte Entlassungen zu vermeiden.
Europa altert – und fast überall reagiert die Politik mit einem höheren Rentenalter. Eine kleine Minderheit tut sich schwer – darunter die Schweiz. Dabei zeigt ein nüchterner Blick auf die Zahlen: Unser Arbeitsmarkt kann ältere Arbeitnehmende gut integrieren, und sie werden immer gefragter.
Auf den ersten Blick klingt sie verlockend: die Forderung nach acht Wochen Ferien für alle Lernenden. Doch wer genau hinschaut, erkennt schnell, dass mehr Ferien kaum Probleme lösen, dafür neue schaffen: mehr Druck auf Lernende, auf Berufsbildende und auf die Ausbildungsbetriebe insgesamt.
Der 21. Observatoriumsbericht zeigt: Zuwanderung wirkt trotz Dichtestress und Druck auf den Wohnungsmarkt in der Summe deutlich positiv – sie stärkt die Beschäftigung, stabilisiert die Sozialwerke, federt die Alterung ab und schafft Wohlstand.
Der Ständerat hat ein Finanzierungsmodell für die 13. AHV-Rente beschlossen. Aufgrund der Vermischung mit einer allfälligen Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare soll ein neues Modell umgesetzt werden. Für die Wirtschaft ist klar: Es führt kein Weg an strukturellen Reformen vorbei. Ansonsten drohen laufend höhere Abgaben und Steuern.
Arbeitsunfähigkeiten und Krankschreibungen stellen Schweizer Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen und verursachen hohe Kosten. Umso wichtiger ist es, Mitarbeitende mit gesundheitlichen Einschränkungen im Arbeitsprozess zu halten oder ihre rasche Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Der Bundesrat hat angesichts der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschlossen, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung erneut von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern. Dadurch erhalten die Unternehmen bessere Planungssicherheit. Die Verordnungsänderung tritt am 1. August 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.
Die Stossrichtung der nächsten grossen AHV-Reform wurde bekanntgegeben. Geht es nach Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, soll eine generelle Referenzaltererhöhung nicht Teil der Reform sein. Stattdessen sollen die Einnahmen erhöht werden. Der Arbeitgeberverband zeigt sich enttäuscht und wird sich dafür einsetzen, dass die Reform fair und nachhaltig daherkommt.
Am 18. Mai stimmt die Zürcher Bevölkerung über die Steuervorlage 17 ab. Diese sieht eine Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen von 7 auf 6 Prozent vor. An einer Medienkonferenz betonte die Allianz für einen starken Standort Zürich die Dringlichkeit der Vorlage und lancierte die Ja-Kampagne.
Die erste Zwischenbilanz zur Umsetzung der Lohngleichheitsanalyse deutet darauf hin, dass ein gewisser Teil der Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben noch nicht vollständig erfüllt und insbesondere die Information der Mitarbeitenden vernachlässigt hat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband sieht hier einen erhöhten Informationsbedarf, da es sich bei der Lohngleichheitsanalyse um eine neue Pflicht handelt.
Der Bundesrat setzt in seiner Botschaft zur Kündigungsinitiative auf Begleitmassnahmen und verzichtet auf einen Gegenvorschlag. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt die Initiative entschieden ab, da sie den Wirtschaftsstandort gefährden würde, betont aber die Notwendigkeit wirksamer Massnahmen in den Bereichen Asyl, Infrastruktur und Wohnen.
Vier noch hängige kantonale Initiativen befassen sich mit dem Thema Elternzeit. Der Ständerat setzt sich vertieft mit zwei Initiativen auseinander. Aus Sicht der Arbeitgeber ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein zentrales Anliegen, das mit langfristigen, zielgerichteten und branchenspezifischen Lösungen angegangen werden muss. Eine Elternzeit ist hingegen lediglich eine kurzfristige Massnahme, die das grundlegende Problem nicht nachhaltig löst.
Die 13. AHV-Rente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt werden – und das im Dezember. Der Nationalrat stimmt diesem Vorschlag in der Frühlingssession einstimmig zu. Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid und blicken bereits auf die bald anstehende Diskussion über die Finanzierung der zusätzlichen Rente.

