Covid-19 – Lockerungen
Angesichts stark gesunkener Infektionszahlen hat der Bundesrat vielerorts erwartete Lockerungen und eine Aufhebung der «ausserordentlichen Lage» beschlossen. Der Bundesrat hat an seinem Ausstiegsplan festgehalten und die dritte Stufe der Erleichterungen für das öffentliche Leben beschlossen. So werden am 6. Juni neben den höheren Schulen auch Zoos, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Bergbahnen und weitere Freizeitangebote den Betrieb wiederaufnehmen. In der Gastronomie wird zudem die gegenwärtige Obergrenze von vier Personen pro Tisch aufgehoben. Sämtliche Veranstaltungen mit maximal 300 Personen sind unter Einhaltung der Schutzkonzepte wieder erlaubt. Ebenfalls sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt. Der Bundesrat hat entschieden, die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz auf den 19. Juni 2020 zu beenden.
Zu einer Normalisierung kommt es ebenfalls an den Grenzen. Der Bundesrat hat beschlossen, ab dem 8. Juni wieder alle Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus einem EU- oder Efta-Staat zu bearbeiten. Gleichzeitig werden Gesuche aus Drittstaaten wieder geprüft, wenn die Zulassung im öffentlichen Interesse liegt oder die Fachkräfte auf dem Schweizer Arbeitsmarkt fehlen. Wieder aktiviert wird zudem die Stellenmeldepflicht, mit der inländische Stellensuchende bei ihren Bewerbungen einen Zeitvorsprung nutzen können.
Schliesslich hat der Bundesrat eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) beschlossen, um die am 20. Mai 2020 angekündigte Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung von 14,2 Milliarden Franken zu ermöglichen. Der Bundesrat wird dem Parlament beantragen, die Änderung in der Herbstsession 2020 als dringliches Geschäft zu behandeln.
Hier finden Sie die Information vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) mit Links zu den jeweiligen Mitteilungen.