Evolution oder Revolution in der Altersvorsorge? In einer Podcastfolge diskutieren der bekannte Finfluencer Fabio Marchesin alias FinanzFabio und Barbara Zimmermann-Gerster, Leiterin Ressort Sozialpolitik und Sozialversicherungen beim Schweizerischen Arbeitgeberverband, über die beste Lösung zur Rettung des Dreisäulensystems.
Ständerat und Nationalrat sind sich uneinig darüber, wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll. Nachdem der Ständerat in der Frühjahrsession auf einer unverantwortlichen Mischung aus höheren Lohnbeiträgen und einer unbefristeten Mehrwertsteuererhöhung beharrte, spricht sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) für eine vernünftige und sinnvolle Lösung aus.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) plant, dem Bundesrat zu beantragen, die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung weiterhin bei 24 Monaten zu belassen. Der Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst dieses Vorgehen angesichts der weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen Lage.
Der fünfte Bildungsbericht Schweiz liegt vor. Dieser fasst den gegenwärtigen Wissensstand über das Bildungswesen zusammen. Dabei beleuchtet der Bericht auch die Rolle der Berufsbildung als zentralen Bildungsweg auf der Sekundarstufe II und hebt deren enge Verknüpfung mit dem Arbeitsmarkt hervor.
Der Nationalrat hat eine Motion angenommen, die wirksame Massnahmen gegen Gefälligkeits- und mangelhafte Arztzeugnisse zulasten von Arbeitgebern und Sozialversicherungen verlangt. Die Arbeitgeber erachten den Entscheid als wichtigen Schritt zur Verbesserung der heutigen Praxis.
Der Ständerat will die 13. AHV-Rente mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte und der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte finanzieren. In der Frühjahrssession folgt er seiner vorberatenden Kommission – und heizt damit einen Generationenkonflikt an. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) sind die Kollateralschäden einer Lohnbeitragserhöhung enorm.
Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat wollen bessere Rahmenbedingungen für die freiwillige Weiterarbeit im Pensionsalter schaffen. Der Ständerat will die Massnahmen wie höhere Rentenzuschläge bei Rentenaufschub sowie eine Beibehaltung oder Erhöhung des Kürzungssatzes beim Rentenvorbezug im Rahmen der nächsten AHV-Reform umsetzen.
Höhere Mehrwertsteuer und mehr Lohnbeiträge: So soll gemäss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) die 13. AHV-Rente finanziert werden. Aus Sicht der Arbeitgeber ist dieser Entscheid unverantwortlich: Er verteuert die Arbeit in einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit und verschleiert den dringenden Reformbedarf des Sozialwerkes.
compenswiss, der Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO, verzeichnet für das Jahr 2025 ein solides Anlageergebnis mit einer Nettorendite von 6,34 Prozent. Doch der Verwaltungsratspräsident warnt sogleich: Es werde immer schwieriger, den gesetzlich vorgeschriebenen Fondsbestand von 100 Prozent einzuhalten. Reformen werden dringlicher.
In der Debatte um milliardenschwere Mehrausgaben werden vermehrt höhere Lohnbeiträge als Finanzierungslösung ins Spiel gebracht. Eine neue Studie von BSS Volkswirtschaftliche Beratung warnt vor diesem Weg: Lohnabgaben belasten die Erwerbsarbeit einseitig, schwächen die internationale Standortattraktivität und verschärfen Verteilungskonflikte zwischen den Generationen.

