Der Ständerat will die 13. AHV-Rente mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte und der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte finanzieren. In der Frühjahrssession folgt er seiner vorberatenden Kommission – und heizt damit einen Generationenkonflikt an. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) sind die Kollateralschäden einer Lohnbeitragserhöhung enorm.
Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat wollen bessere Rahmenbedingungen für die freiwillige Weiterarbeit im Pensionsalter schaffen. Der Ständerat will die Massnahmen wie höhere Rentenzuschläge bei Rentenaufschub sowie eine Beibehaltung oder Erhöhung des Kürzungssatzes beim Rentenvorbezug im Rahmen der nächsten AHV-Reform umsetzen.
Höhere Mehrwertsteuer und mehr Lohnbeiträge: So soll gemäss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) die 13. AHV-Rente finanziert werden. Aus Sicht der Arbeitgeber ist dieser Entscheid unverantwortlich: Er verteuert die Arbeit in einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit und verschleiert den dringenden Reformbedarf des Sozialwerkes.
compenswiss, der Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO, verzeichnet für das Jahr 2025 ein solides Anlageergebnis mit einer Nettorendite von 6,34 Prozent. Doch der Verwaltungsratspräsident warnt sogleich: Es werde immer schwieriger, den gesetzlich vorgeschriebenen Fondsbestand von 100 Prozent einzuhalten. Reformen werden dringlicher.
In der Debatte um milliardenschwere Mehrausgaben werden vermehrt höhere Lohnbeiträge als Finanzierungslösung ins Spiel gebracht. Eine neue Studie von BSS Volkswirtschaftliche Beratung warnt vor diesem Weg: Lohnabgaben belasten die Erwerbsarbeit einseitig, schwächen die internationale Standortattraktivität und verschärfen Verteilungskonflikte zwischen den Generationen.
Der Nationalrat spricht sich in der zweiten Woche der Wintersession 2025 klar für das verbundpartnerschaftlich abgestützte Massnahmenpaket zur Stärkung der Höheren Berufsbildung aus. Der Ständerat hatte der Vorlage bereits in der Herbstsession zugestimmt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist erfreut über diesen wichtigen Entscheid zur stärkeren Anerkennung der Höheren Berufsbildung.
Die jüngsten Hochrechnungen des Nahtstellenbarometers 2025 belegen einen stabilen Lehrstellenmarkt im Sommer 2025. Die Hälfte der rund 93’000 Jugendlichen hat nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit eine berufliche Grundbildung begonnen. Der beobachtete Trend einer leichten Zunahme des Anteils an Jugendlichen, die sich für eine duale Berufsausbildung entscheiden, setzt sich somit fort.
Endlich, so heisst es, habe sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt entspannt: Die Zahl der offenen Stellen sinkt, Arbeitskräfte lassen sich wieder leichter rekrutieren. Tatsächlich liegen die BFS-Zahlen unter den Spitzen unmittelbar nach der Covid-Krise. Gleichzeitig steigt die Arbeitslosigkeit – für manche ein Zeichen, der Fach- oder gar der Arbeitskräftemangel sei überwunden.
Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes liegt mit dem vorliegenden EU-Verhandlungspaket ein ausgewogener Kompromiss vor. Es bringt Rechtsklarheit und Planbarkeit für Unternehmen, sichere Perspektiven für Beschäftigte und eine arbeitsmarktorientierte Steuerung der Zuwanderung, die das Inlandpotenzial ergänzt, ohne es zu verdrängen.
Ein von Carla Hirschburger verfasster Artikel ist im KMU Magazin im September 2025 erschienen. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber aufgrund des Alters kann sich als missbräuchlich erweisen. Es ist zu empfehlen, wenn man einem älteren Arbeitnehmer kündigen möchte, genau zu prüfen, wann eine Kündigung rechtens oder missbräuchlich ist.

