Familienzulagengesetz
Das Familienzulagengesetz wird auf den 1. August 2020 in drei Bereichen geändert: Die Altersgrenze für den Bezug von Ausbildungszulagen wird gesenkt, arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, erhalten Anrecht auf Familienzulagen, und es wird eine gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 beschlossen, die neuen Gesetzesbestimmungen und die entsprechenden Verordnungen auf den 1. August 2020 in Kraft zu setzen. Gerne verweise ich für detailliertere Ausführungen auf BR – Revision des Familienzulagengesetzes tritt auf den 1. August 2020 in Kraft