Der SAV begrüsst die Beschlüsse der SGK-S zur AHV grundsätzlich
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates befürwortet die einmal jährliche Auszahlung der 13. AHV-Rente ab 2026. Weiter ist sie auf die durch den Bundesrat geplante Senkung des Bundesbeitrags an die AHV sowie die Finanzierung der 13. AHV-Rente durch eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozentpunkte eingetreten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Beschlüsse, empfindet allerdings die erteilten Prüfaufträge an die Verwaltung als eine unnötige Verzögerung.
Die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat gestern Dienstag beraten, wie die 13. AHV-Rente finanziert und ausbezahlt werden soll. Dabei hat sie beschlossen, dass die 13. AHV-Rente einmal jährlich jeweils im Dezember ausbezahlt werden soll. Dieser Punkt war unbestritten.
Ebenfalls zu begrüssen ist, dass die Kommission auf zwei weitere Entwürfe des Bundesrates zur Finanzierung eingetreten ist: mit 9 zu 4 Stimmen befürwortet sie die durch den Bundesrat beantragte Senkung des Bundesbeitrags an den AHV-Ausgaben (von 20,2 Prozent auf 19,5 Prozent). Mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen befürwortet die Kommission zudem die Finanzierung der 13. AHV-Rente durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) um 0,7 Prozentpunkte.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst grundsätzlich sowohl die jährliche Auszahlung als auch eine Finanzierung über die MWST und hatte dies in seiner Vernehmlassungsantwort auch so gefordert. Die Arbeitgeber sprechen sich aber nach wie vor dafür aus, dass die MWST nur befristet erhöht wird, bis mit der AHV-Reform 2026 das gesamte System grundlegend überarbeitet wird. Für diese Reform und um das System nachhaltig finanzierbar zu halten, sind insbesondere auch strukturelle Massnahmen nötig, allen voran eine Erhöhung des Referenzalters.
Angesichts des Vorliegens von akzeptablen Lösungsvorschlägen ist es für den SAV unverständlich, dass die Kommission der Verwaltung mehrere Prüfaufträge erteilt hat, womit sich die Lösungsfindung verzögert und bezüglich einer Finanzierungslösung der 13. AHV-Rente unnötig Zeit verloren geht.
Der Artikel stammt von der Website des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.