Wann eine Alterskündigung missbräuchlich ist
Ein von Carla Hirschburger verfasster Artikel ist im KMU Magazin im September 2025 erschienen. Darin wird aufgezeigt, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber aufgrund des Alters als missbräuchlich gelten kann. Arbeitgeber sollten deshalb bei Kündigungen gegenüber älteren Mitarbeitenden sorgfältig prüfen, ob diese rechtlich zulässig oder missbräuchlich sind.
In der Schweiz gilt grundsätzlich die Kündigungsfreiheit: Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Frist gekündigt werden (Art. 335 OR). Einschränkungen ergeben sich jedoch durch das Missbrauchsverbot (Art. 336 OR): Eine Kündigung ist unter anderem dann missbräuchlich, wenn sie aufgrund der Persönlichkeit des Arbeitnehmers – etwa wegen Alter, Geschlecht oder Religion – ausgesprochen wird.
Alterskündigung und erhöhte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Insbesondere bei älteren Arbeitnehmern und langer Betriebszugehörigkeit kann das Bundesgericht eine erhöhte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers annehmen. In einem viel beachteten Urteil von 2014 wurde festgelegt, dass der Arbeitgeber potenziell den Arbeitnehmer vor einer Kündigung anhören, über die geplante Kündigung informieren und nach alternativen Lösungen suchen muss (z. B. Anpassung des Arbeitsumfangs). In diesem Fall war der Arbeitnehmer 59 Jahre alt und befand sich im elften Dienstjahr. Das Bundesgericht hat damals erstmals überraschend entschieden, dass das fortgeschrittene Alter des Arbeitnehmers mit langer Dienstzeit eine erhöhte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zur Folge hat und dass dies auch im Rahmen der Arbeitgeberkündigung zu beachten ist. Seit diesem Leitentscheid herrscht Unsicherheit, wann eine Alterskündigung missbräuchlich ist.
Spätere Entscheidungen (z. B. 2021, 2022, 2023, 2025) haben diese Pflicht jedoch relativiert: Das Gericht betont, dass keine absolute Pflicht besteht, mildere Massnahmen zu prüfen, und dass stets eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls erfolgen muss – Faktoren wie Funktion, Gehalt und Stellung im Unternehmen spielen eine Rolle.
Carla Hirschburger beleuchtet die wichtigsten Bundesgerichtsentscheide seit dem Leitentscheid 2014 und zeigt auf, ab welchem Alter sowie ab welchem Dienstjahr eine Alterskündigung rechtlich relevant werden kann.
Zum Schluss fasst sie ihre Erkenntnisse zur praktischen Anwendung und zum korrekten Vorgehen zusammen – und liefert damit wertvolle Orientierung für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmende.