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Nationalrat bremst AHV-Ausbau – echte Reform bleibt überfällig

Der Nationalrat hat die Finanzierung der 13. AHV-Rente gegenüber dem Ständerat deutlich verbessert: keine höheren Lohnabgaben, keine Finanzierung der Ehegattenplafonds-Initiative auf Vorrat und eine Befristung bei der Mehrwertsteuererhöhung. Der Nationalrat verpasst aber die Chance, mit der strukturellen Massnahme einer AHV-Schuldenbremse die Finanzierung auf ein langfristig stabiles Fundament zu stellen, schreibt der Schweizerische Arbeitgeberverband. Spätestens die AHV-Reform 2030 muss strukturelle Massnahmen umfassen. Nur dies ist nachhaltig und fair gegenüber der arbeitstätigen Bevölkerung und der kommenden Generationen.

Der Nationalrat hat zentrale Entscheide zur Finanzierung der 13. AHV-Rente gefällt: Er lehnt die vom Ständerat beschlossene Erhöhung der Lohnabgaben ebenso ab wie eine voreilige Umsetzung der Ehegattenplafonds-Initiative. Ebenso erfreulich: Die Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozentpunkte zur Finanzierung der beschlossenen 13. AHV-Rente soll befristet werden. Damit folgt der Nationalrat im Grundsatz dem Vorschlag des Bundesrates und der Empfehlung der nationalrätlichen Sozialkommission (SGK-N).

Faire Verteilung der Kosten

Die getroffenen Entscheide stärken das Vertrauen in eine verantwortungsvolle AHV-Politik. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diesen Entscheid als pragmatische Übergangslösung. Eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer ist im Vergleich zu höheren Lohnbeiträgen die deutlich fairere Variante: Sie bezieht alle Gesellschaftsgruppen in die Finanzierung ein – auch jene, die von der 13. AHV-Rente profitieren. Gleichzeitig werden die Arbeitskosten nicht zusätzlich belastet, was die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Innovationsstandorts Schweiz schützt.

Handlungsbedarf bleibt

Eine Finanzierung mittels befristeter Mehrwertsteuererhöhung ist lediglich ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber bei weiten nicht aus. Der Nationalrat hat es verpasst, die Weichen für eine langfristig stabile Finanzierung zu stellen. Denn trotz leicht verbesserten Finanzprognosen bleibt die AHV stark unter Druck. Die demografische Entwicklung – mehr Rentnerinnen und Rentner, weniger Erwerbstätige – wird die Finanzierung in den kommenden Jahren stark belasten. Ohne strukturelle Reformen steigt die Last für die junge Generation und den Mittelstand weiter an.

Verpasste Chance: Schuldenbremse für die AHV

Eine Möglichkeit, wie die AHV langfristig auf ein stabiles Fundament gestellt werden könnte, war der vorgebrachte Vorschlag für eine AHV-Schuldenbremse. Er sah vor, bei kritischer Finanzlage automatisch moderate Anpassungen bei Mehrwertsteuer und Rentenalter auszulösen – ein Mechanismus, der soziale Fairness mit finanzieller Nachhaltigkeit verbindet. Die Ablehnung dieses Instruments ist bedauerlich. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist klar: Damit die Altersvorsorge langfristig gesichert bleibt, braucht es übergangsweise nicht nur eine Mehrwertsteuerlösung, sondern mittel- bis langfristig auch strukturelle Massnahmen.

Ausblick: AHV-Reform 2030 muss liefern

Mit der geplanten AHV-Reform 2030 liegt die Verantwortung nun beim Bundesrat. Die Vorlage darf sich nicht auf höhere Steuern und Lohnabgaben stützen. Es braucht strukturelle Massnahmen, um die Altersvorsorge nachhaltig zu sichern. Alles andere wäre gegenüber der erwerbstätigen Bevölkerung und den kommenden Generationen unfair und unverantwortlich und wäre eine Bedrohung für unseren Wohlstand.

Der Artikel stammt von der Website des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

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