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Vernehmlassung zu den Bilateralen III: Die Vorteile überwiegen

Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes liegt mit dem vorliegenden EU-Verhandlungspaket ein ausgewogener Kompromiss vor. Es bringt Rechtsklarheit und Planbarkeit für Unternehmen, sichere Perspektiven für Beschäftigte und eine arbeitsmarktorientierte Steuerung der Zuwanderung, die das Inlandpotenzial ergänzt, ohne es zu verdrängen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich daher für das vorliegende Verhandlungspaket aus. Einen Ausbau des Kündigungsschutzes lehnen die Arbeitgeber hingegen ab.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat im Rahmen der Vernehmlassung zum ausgehandelten Vertragspaket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU («Bilaterale III») Stellung genommen. Der Fokus liegt dabei auf der Personenfreizügigkeit und dem Lohnschutz. In allen weiteren Dossierbereichen verweist der SAV auf die Stellungnahme von economiesuisse und unterstützt diese.

Nach Einschätzung der Arbeitgeber liegt ein ausbalanciertes Paket vor, das Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und Planbarkeit für Unternehmen schafft sowie sichere Perspektiven für Beschäftigte. Zudem ermöglicht das Paket eine arbeitsmarktorientierte Steuerung der Zuwanderung, die das inländische Arbeitskräftepotenzial ergänzt, ohne es aber zu verdrängen.

Risiken bestehen – bleiben jedoch überschaubar

Die Arbeitgeber anerkennen, dass das Paket auch Nachteile mit sich bringt. Die Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) kann zu höheren Sozialausgaben führen und einen gewissen zusätzlichen Zuwanderungsdruck mit sich bringen. Auch die dynamische Rechtsübernahme birgt Risiken, da künftige Gesetzesänderungen Einfluss auf die Schweiz und ihre direktdemokratischen Prozesse haben können. Diese Risiken sind jedoch begrenzt, weil kein Automatismus besteht und Ausnahmen insbesondere beim Lohnschutz und der Zuwanderung klar definiert und damit völkerrechtlich abgesichert sind.

Der liberale Arbeitsmarkt muss gewahrt bleiben

Die inländischen Lohnschutzmassnahmen 1-13 zur Absicherung der inländischen Lohnschutzniveaus werden als Paket gutgeheissen und müssen integral verabschiedet werden. Damit ist der Lohnschutz sichergestellt. Die vom Bundesrat eingebrachte Massnahme 14 im Bereich des Kündigungsschutzes wird hingegen von den Arbeitgebern abgelehnt, weil sie sachfremd zu den Lohnschutzmassnahmen im Kontext des Stabilisierungspakets ist und zudem einem Ausbau des Kündigungsschutzes für betriebliche Arbeitnehmervertreter, Stiftungsräte und Gewerkschaftsvertreter gleichkommt.

Verhandlungspaket bietet Planungssicherheit, Stabilität und stärkt den Standort

Insgesamt werden mit dem Paket zentrale Verbesserungen bei Planungssicherheit und Stabilität erreicht. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs, stärkt die Standortqualität und ermöglicht die Weiterführung des erfolgreichen Schweizer Weges – und damit die Verlässlichkeit der bilateralen Beziehungen für die kommenden Jahre. Der SAV unterstützt angesichts dessen das vorliegende Verhandlungspaket. Die finale Beurteilung des Gesamtpakets sowie die entsprechende Parole wird gefällt, nachdem die parlamentarischen Beratungen abgeschlossen sind.

Der Artikel stammt von der Website des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

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