Freiwilliges Weiterarbeiten fördern – unabhängig von nächster AHV-Reform
Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat wollen bessere Rahmenbedingungen für die freiwillige Weiterarbeit im Pensionsalter schaffen. Der Ständerat will die Massnahmen wie höhere Rentenzuschläge bei Rentenaufschub sowie eine Beibehaltung oder Erhöhung des Kürzungssatzes beim Rentenvorbezug im Rahmen der nächsten AHV-Reform umsetzen. Aus Sicht der Arbeitgeber ist eine von der Reform unabhängige Umsetzung, wie sie der Nationalrat vorschlägt, allerdings zielführender.
Das Parlament hat die Motion 25.3424 gutgeheissen und damit seinen Willen bekräftigt, die freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des Referenzalters zu fördern und einen Beitrag zur Bewältigung des Arbeitskräftemangels zu leisten. Uneinig waren sich die beiden Räte über den Zeitpunkt der Umsetzung: Während die Motion eine Umsetzung im Rahmen der nächsten AHV-Reform verlangte, sprach sich der Nationalrat für eine zwingende Umsetzung ausserhalb der Reform aus. Statt dem Nationalrat in dieser aus Sicht der Arbeitgeber sinnvollen Anpassung zu folgen, beharrte der Ständerat heute auf einer Umsetzung innerhalb der nächsten AHV-Reform.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband bedauert diesen Entscheid. Eine Erhöhung der Rentenzuschläge bei Aufschub des Rentenbezugs schafft wirksame Anreize, um erfahrene Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten. Dies wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und stärkt die AHV grundsätzlich, ohne zusätzliche Belastungen für jüngere Generationen zu verursachen. Gleichzeitig ist es sinnvoll, den heutigen Kürzungssatz beim Rentenvorbezug von 6,8 Prozent pro Jahr mindestens beizubehalten oder leicht zu erhöhen. Damit bleibt die Flexibilität beim Pensionierungszeitpunkt erhalten, während Fehlanreize vermieden werden. Der gezielte Einbezug von Menschen mit langen Erwerbsbiografien oder besonders belastender Arbeit sorgt für soziale Ausgewogenheit, ohne die Reformziele zu gefährden. Diese Massnahmen stärken die Eigenverantwortung, fördern den Arbeitsmarkt und leisten einen substanziellen Beitrag zur Stabilisierung der Altersvorsorge. Es gibt keinen Grund, diese Förderung nicht möglichst schnell umzusetzen, um dem Fachkräftemangel wirksam entgegenzutreten.
Kurzfristig sind Anreize für das freiwillige Weiterarbeiten nach Erreichen des Pensionsalters wichtig und sinnvoll. Langfristig führt an einer strukturellen Reform mit genereller Erhöhung des Rentenalters kein Weg vorbei, um einerseits dem demografischen Wandel entgegenzuwirken und andererseits die nachhaltige Finanzierung der Altersvorsorge sicherzustellen.
Der Artikel stammt von der Website des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

