Deutliche Absage der SGK-N an höhere Lohnabgaben
Die Kommission für Soziales und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) übernimmt Verantwortung für die AHV und erteilt den unausgereiften Ausbauplänen des Ständerats eine klare Absage. Sie spricht sich gegen höhere Lohnbeiträge aus, die Arbeitnehmende und Unternehmen in wirtschaftlich angespannten Zeiten unnötig belasten würden. Auch der vorauseilenden Annahme der Ehegattenplafonds-Initiative, welche die AHV finanziell massiv unter Zusatzdruck setzen würde, erteilt sie eine Absage.
In der Herbstsession ist im Nationalrat die Finanzierung der beschlossenen 13. AHV Rente traktandiert. Die vorberatende Kommission für Soziales und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) befasste sich bereits diese Woche mit dem Geschäft und erteilte erfreulicherweise den unausgereiften, unsozialen und teuren Ausbauplänen des Ständerats eine Absage. Im Juni hatte eine Mitte-Links-Allianz im Ständerat beschlossen, dass mittels steigenden Lohnabgaben und Mehrwertsteuersätzen nicht bloss die 13. AHV-Rente finanziert werden soll, sondern auch gleich die Initiative der Mitte-Partei, welche die Ehepaar-Plafonierung der Renten abschaffen möchte – ein Vorhaben, über das die Stimmbevölkerung noch gar nicht abgestimmt hat und das im vorliegenden Wortlaut einem massiven Rentenausbau gleichkommt.
SGK-N übernimmt Verantwortung für stabile AHV-Finanzen
Die SGK-N übernimmt nun Verantwortung für die AHV und erteilt den unausgereiften Ausbauplänen des Ständerats eine klare Absage. Sie spricht sich gegen höhere Lohnbeiträge aus, die Arbeitnehmende und Unternehmen in wirtschaftlich angespannten Zeiten unnötig belasten würden. Die Finanzierung der 13. AHV-Rente soll über eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer gesichert werden, wie das die Arbeitgeber gefordert hatten.
Auch der vorauseilenden Annahme der Ehegattenplafonds-Initiative, welche die AHV finanziell massiv unter Zusatzdruck setzen würde, erteilt sie eine Absage. Stattdessen legt die SGK-N die Grundlage für einen finanzierbaren und fairen Gegenvorschlag.
Strukturelle Massnahmen noch immer unausweichlich
Die Politik streitet nun bereits seit Monaten darum, wie die beschlossene 13. AHV-Rente finanziert werden soll. Zugleich sind in der Zwischenzeit aktualisierte AHV-Finanzprognosen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) publiziert worden, wonach es für die AHV auf absehbare Zeit «nur» noch die Finanzierung der 13. Monatsrente brauche.
Insbesondere linke Kreise nehmen dies zum Anlass, zu behaupten, dass damit eine Rentenaltererhöhung nicht bloss unnötig, sondern ganz von Tisch sei. Dabei wird vergessen, dass die BSV-Prognosen – wie wir wissen – erstens einen grossen Unsicherheitsfaktor beeinhalten. Zweitens widersprechen die Tatsache, dass die Beiträge und Steuern laufend erhöht werden, und die Forderung nach stetig höheren Abgaben für neuen Sozialausbau, der Behauptung, die finanzielle Situation der AHV sei rosig.
Nachhaltige Lösungen müssen auf den Tisch
Die leicht positivere Prognose des BSV in Sachen AHV-Finanzen ist erfreulich. Sie entspricht aber keiner abschliessenden Antwort auf die Herausforderungen, welche der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung mit sich bringen: Wegen der sinkenden Geburtenrate kommen zu wenig Erwerbstätige nach, die einst die AHV alimentieren können.
Jetzt sollte die Chance genutzt werden, das Thema der Erhöhung des Referenzalters konstruktiv anzugehen, mit dem Ziel, moderate Wege und mehrheitsfähige Lösungen auszuarbeiten, welche unsere wichtigste Sozialversicherung stärken, ohne den Mittelstand und die Wirtschaft Schritt für Schritt mit immer grösseren Abgaben zu strapazieren. Damit die AHV über die Zeit leistungsfähig bleibt, ist eine neue Reform, die strukturelle Elemente umfasst, unverändert nötig.
Vielversprechender Ansatz: Schuldenbremse für die AHV
Vor kurzem wurde seitens Politik eine Option präsentiert, welche einen Automatismus zur langfristigen Stabilisierung der AHV umfasst: Der Mechanismus würde immer dann greifen, wenn der AHV-Fonds unter die Grenze von 90 Prozent der jährlichen Ausgaben fällt und die Politik nicht handelt. In diesem Fall sollen jeweils gleichzeitig die Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte und das ordentliche Rentenalter um 0,5 Jahre erhöht werden. Dies entspricht einer moderaten Lösung, die stabilisierend wirken würde. Zudem hielte sie finanzielle Zusatzbelastungen und das strukturelle Element der Rentenalteranpassung im Gleichgewicht.
Die Arbeitgeber setzen sich dafür ein, dass diese Idee ernsthaft geprüft und weiterverfolgt wird. Auch die politische Linke sollte dem Ansatz problemlos zustimmen können. Denn steht sie zu ihrer Behauptung, wonach es der AHV finanziell so ausgezeichnet geht, dann käme der Interventionsmechanismus gar nie zum Tragen.
Der Artikel stammt von der Website des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.