Scroll Top

AHV-Finanzierung: Nachhaltige Lösungen statt stetig steigender Belastungen

Die AHV steht vor grossen Herausforderungen: Die Finanzierung der 13. AHV-Rente, der demografische Wandel und weitere Ausbauwünsche verschärfen die finanzielle Lage der 1. Säule. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider erkennt im  NZZ-Interview zwar den Reformbedarf, doch ausgerechnet die nachhaltigste Finanzierungsvariante – eine Erhöhung des Referenzalters – schliesst sie als Finanzierungsoption aus.

«Die AHV ist in einer kritischen Phase», sagt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im Interview mit der NZZ. Die Finanzierung der 13. AHV-Rente, weitere Ausbauwünsche sowie der demografische Wandel setzen die 1. Säule massiv unter Druck – so, wie es der SAV auch im Abstimmungskampf zur zusätzlichen Rente stets betont hat. Frau Bundesrätin äussert zudem wichtige Punkte, die wir ebenso einschätzen:

  • Wer die AHV ausbauen will, muss auch den Preis dafür bezahlen.
  • Die Situation ist schwierig, weil wir die 13. Rente einführen und gleichzeitig die demografische Welle bewältigen müssen.
  • Es braucht zusätzliche Anreize, damit mehr Menschen freiwillig länger arbeiten.
    Differenzierte Lösungen je nach Berufsgruppe und Ausbildungsdauer (Lebensarbeitszeit) sind prüfenswert.
  • Ehepaare sind heute in der AHV unter dem Strich nicht benachteiligt: Die heutige Ausgestaltung der AHV ist gegenüber Ehepaaren nicht ungerecht, wenn man die Leistungen gesamthaft betrachtet. Die Renten sind zwar plafoniert. Doch gleichzeitig haben Verheiratete mehrere Vorteile. Wenn man den Plafond tatsächlich voll aufheben will, müsste man konsequenterweise auch bei den Privilegien für Ehepaare ansetzen.

Anderer Meinung sind wir insbesondere betreffend Erhöhung des Referenzalters und Finanzierung über zusätzliche Abgaben wie eine temporäre Erbschaftssteuer oder eine Finanztransaktionssteuer:

  • Die Bevölkerung hat sich 2024 nicht grundsätzlich gegen ein höheres Rentenalter ausgesprochen, sondern hat primär den Mechanismus – automatische Anpassung des Referenzalters an die Lebenserwartung –, welche die Renteninitiative vorgeschlagen hatte, abgelehnt. Angesichts der stetig steigenden Lebenserwartung kann eine Erhöhung des Referenzalters kein Tabu sein, wenn wir nicht laufend Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit einbüssen wollen.
  • Eine nationale Erbschaftssteuer lehnen die Arbeitgeber ab, primär weil bereits die Vermögenssteuer existiert, was einer Doppelbesteuerung gleichkäme. Eine «befristete» Erbschaftssteuer wäre wegen der Ungleichbehandlung der Generationen noch ungerechter.
  • Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer lehnen die Arbeitgeber ab. Der Bundesrat selbst hatte dazu 2024 einen Bericht veröffentlicht, wobei er seine Ablehnung einer Finanztransaktionssteuer wie folgt begründet:
  • Gemessen am Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind Transaktionssteuern schlecht, weil sie im Unterschied zu Einkommens- oder Konsumsteuern nicht auf die Leistungsfähigkeit abstellen.
  • Finanztransaktionssteuern verzerren den Entscheid zwischen Konsum und Sparen zulasten des Sparens, sie können die Kapitalbildung von Unternehmen verteuern und damit die Wirtschaftsentwicklung bremsen.
  • Die Gefahr von Ausweichmanövern ist relativ gross.
  • Die potenziellen Steuererträge sind relativ gering.

Die Politik ist in der Pflicht, die AHV nachhaltig zu sichern. Die anstehende, grosse AHV-Reform muss aus Sicht der Arbeitgeber zwingend eine Anpassung des Referenzalters beinhalten – alles andere ist finanzpolitisch unverantwortlich und gefährdet die Stabilität unseres wichtigsten Sozialwerks.

Der Artikel stammt von der Website des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

Privacy Preferences
When you visit our website, it may store information through your browser from specific services, usually in form of cookies. Here you can change your privacy preferences. Please note that blocking some types of cookies may impact your experience on our website and the services we offer.