Es droht eine AHV-Reform zu Lasten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer
Die Stossrichtung der nächsten grossen AHV-Reform wurde bekanntgegeben. Geht es nach Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, soll eine generelle Referenzaltererhöhung nicht Teil der Reform sein. Stattdessen sollen die Einnahmen erhöht werden. Die Arbeitgeber zeigen sich enttäuscht und werden sich dafür einsetzen, dass die Reform – anders als heute skizziert – fair und nachhaltig daherkommt.
Spätestens bis Ende 2026 muss der Bundesrat die nächste grosse AHV-Reform vorlegen, die das Sozialwerk für die Zeit von 2030 bis 2040 stabilisieren soll. EDI-Vorsteherin Elisabeth Baume-Schneider möchte rascher vorwärts machen und einen Vorschlag für die nächste grosse AHV-Reform bereits Ende Jahr in die Vernehmlassung geben; bis im Herbst sollen die Eckwerte der Reform stehen.
Wie lange noch warten mit einer Referenzaltererhöhung?
Gestern diskutierte der Bundesrat die Stossrichtung der neuen Reform, heute kommunizierte er dazu. Geht es nach dem Willen von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, ist eine generelle Erhöhung des Referenzalters kein Teil der Reform. Dagegen sollen die Anreize verbessert werden, damit die Menschen freiwillig länger arbeiten. Das Höchstalter von 70 Jahren in der AHV soll aufgehoben werden, der AHV-Freibetrag erhöht und die Frühpensionierung weniger attraktiv gemacht werden.
Währenddem Anreize für eine Weiterarbeit nach dem offiziellen Referenzalter zu begrüssen sind und Lebensarbeitszeitmodelle diskutiert werden können, ist es unverständlich und besonders für den Mittelstand, Familien und Arbeitgeber schmerzhaft, wenn die Lohnabgaben laufend steigen. Dass eine Erhöhung des Referenzalters angesichts der laufend steigenden Lebenserwartung vertretbar und sinnvoll ist, zeigen Länder mit den nachhaltigsten Sozialversicherungssystemen wie die Niederlande und Dänemark, wobei beide ein offizielles Rentenalter von 67 Jahren kennen und das Rentenalter laufend der Lebenserwartung angepasst wird. Die Schweiz hat dieselbe demographische Herausforderung und sollte sich ihr stellen, anstatt laufend Wohlstand und Standortattraktivität zu opfern.
Die AHV verdient eine realistische, faire Finanzierung
Zur Finanzierung der AHV – angesichts der bestehenden Finanzprobleme aufgrund von Demographie und laufendem Ausbau – möchte die Bundesrätin primär die Einnahmenseite bemühen. Im Zentrum stehen dabei Lohnprozente, aber auch die Mehrwertsteuer soll erhöht werden. Aus Sicht der Arbeitgeber sollte die Finanzierung der AHV in erster Linie über strukturelle Massnahmen erfolgen, allen voran eine Erhöhung des Referenzalters. Die 13. AHV-Rente sollte über eine Mehrwertsteuererhöhung erfolgen, denn es ist nur fair, wenn sich alle an der Finanzierung des Ausbaus beteiligen. Auch jene, die direkt davon profitieren.
Endlich zurück zu realistischen, nachhaltigen Lösungen
Wer heute eine Referenzaltererhöhung für die nächste grosse AHV-Reform, die erst ab 2030 gilt, kategorisch ausschliesst, hat den Realitätssinn und den Blick für die breite Bevölkerung verloren. Die Leidtragenden wären besonders die Jungen, die Leistungswilligen und der Mittelstand. Die Arbeitgeber werden sich dafür einsetzen, dass die nächste grosse AHV-Reform fair und nachhaltig ausgestaltet ist.
Der Artikel stammt von der Website des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.