Nationalrat fordert Massnahmen gegen Gefälligkeits- und missbräuchliche Arztzeugnisse
Der Nationalrat hat eine Motion angenommen, die wirksame Massnahmen gegen Gefälligkeits- und mangelhafte Arztzeugnisse zulasten von Arbeitgebern und Sozialversicherungen verlangt. Die Arbeitgeber erachten den Entscheid als wichtigen Schritt zur Verbesserung der heutigen Praxis.
Der Nationalrat hat in der letzten Woche der Frühjahrssession die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) «Massnahmen gegen Gefälligkeits- und mangelhafte Arztzeugnisse zulasten von Arbeitgebern und Sozialversicherungen» angenommen. Die Motion verlangt, dass der Bundesrat Massnahmen gegen Gefälligkeitszeugnisse, aber auch fahrlässig erstellte, unrichtige oder mangelhafte Arztzeugnisse, ergreift und bei Bedarf dem Parlament die notwendigen Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen unterbreitet.
Qualität und Aussagekraft von Arztzeugnissen verbessern
In der betrieblichen Praxis sind Arbeitgeber häufig mit Arztzeugnissen konfrontiert, deren Qualität, Aussagekraft und Nachvollziehbarkeit stark variieren. Oft enthalten sie lediglich pauschale Angaben zur vollständigen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit, ohne Bezug zu den konkreten Tätigkeiten im Betrieb. Hinzu kommt, dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte in vielen Fällen nur begrenzte Kenntnisse über das tatsächliche Arbeitsumfeld haben. Dies führt in der Tendenz dazu, dass die Absenz jeweils zu 100 Prozent und für einen längeren Zeitraum bescheinigt wird, obwohl eine kürzere oder lediglich teilweise Krankschreibung zumutbar wäre.
Zudem zeigen sich in der Praxis Fälle, in denen mit einem Arztzeugnis dokumentierte Absenzen nicht immer auf medizinische Ursachen zurückzuführen sind. Auch Konflikte am Arbeitsplatz, organisatorische Spannungen oder Kündigungen können eine Rolle spielen.
Diese Ausgangslage erschwert es, die Ursachen anzugehen oder angepasste Einsätze und eine schrittweise Wiedereingliederung zu prüfen. Die Motion setzt hier an und will zudem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass nicht die Arbeitsunfähigkeit, sondern die Arbeitsfähigkeit beurteilt werden kann.
Gezielter Informationsaustausch zur Arbeitsfähigkeit
Vorgesehen ist zudem, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass ein begrenzter arbeitsplatzbezogener Informationsaustausch zwischen Ärzteschaft und Arbeitgebern möglich wird. Dabei sollen Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen und zur Arbeitsfähigkeit für konkrete Tätigkeiten gemacht werden können, ohne dass Diagnosen offengelegt werden müssen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst den Entscheid des Nationalrates. Klare und nachvollziehbare Informationen zur Arbeitsfähigkeit sind eine wichtige Voraussetzung, um Absenzen besser einzuordnen und die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen.
Der Artikel stammt von der Website des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

