Der Ständerat will die 13. AHV-Rente mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte und der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte finanzieren. In der Frühjahrssession folgt er seiner vorberatenden Kommission – und heizt damit einen Generationenkonflikt an. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) sind die Kollateralschäden einer Lohnbeitragserhöhung enorm.
Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat wollen bessere Rahmenbedingungen für die freiwillige Weiterarbeit im Pensionsalter schaffen. Der Ständerat will die Massnahmen wie höhere Rentenzuschläge bei Rentenaufschub sowie eine Beibehaltung oder Erhöhung des Kürzungssatzes beim Rentenvorbezug im Rahmen der nächsten AHV-Reform umsetzen.
Höhere Mehrwertsteuer und mehr Lohnbeiträge: So soll gemäss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) die 13. AHV-Rente finanziert werden. Aus Sicht der Arbeitgeber ist dieser Entscheid unverantwortlich: Er verteuert die Arbeit in einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit und verschleiert den dringenden Reformbedarf des Sozialwerkes.
compenswiss, der Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO, verzeichnet für das Jahr 2025 ein solides Anlageergebnis mit einer Nettorendite von 6,34 Prozent. Doch der Verwaltungsratspräsident warnt sogleich: Es werde immer schwieriger, den gesetzlich vorgeschriebenen Fondsbestand von 100 Prozent einzuhalten. Reformen werden dringlicher.
In der Debatte um milliardenschwere Mehrausgaben werden vermehrt höhere Lohnbeiträge als Finanzierungslösung ins Spiel gebracht. Eine neue Studie von BSS Volkswirtschaftliche Beratung warnt vor diesem Weg: Lohnabgaben belasten die Erwerbsarbeit einseitig, schwächen die internationale Standortattraktivität und verschärfen Verteilungskonflikte zwischen den Generationen.

