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Medienmitteilung Schweizer Arbeitgeberverband

Gerne informieren wir Sie über die aktuellsten Informationen von Bundesrat und Behörden. Diese betreffen die Gastrobetriebe sowie die Grenzübergänge. Nachfolgend finden Sie die aktuellste Medienmitteilung vom Schweizerischen Arbeitgeberverband vom 8. Mai 2020 mit weiteren Ausführungen zur Kinderbetreuung.

  • Der Bundesrat hat die Änderungen in der Covid-19-Verordnung (PDF im Anhang) für die Eröffnung der Gastronomiebetriebe am 11. Mai verabschiedet.
  • Ausserdem werden die Corona bedingten Einreise- und Zulassungsbeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsetappen schrittweise gelockert. (PDF im Anhang) In seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 hat der Bundesrat nun die entsprechenden Verordnungsanpassungen verabschiedet und entschieden, diese auf den 11. Mai 2020 in Kraft zu setzen. Parallel dazu hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) in einem Rundschreiben präzisiert, dass die Kantone auch Meldungen für den Stellenantritt von langjährigen Arbeitnehmenden bestätigen können, die jeweils beim gleichen Arbeitgeber in saisonal befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Kantone können zudem neue Meldungen für die kurzfristige Erwerbstätigkeit bearbeiten, die im Sinne eines zwingenden wirtschaftlichen Interesses unaufschiebbar sind.
  • Der Bund soll Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die infolge der Coronakrise Ertragsausfälle zu verzeichnen haben, mit 65 Millionen Franken unterstützen. Dazu wird der Bundesrat bis am 20. Mai eine Verordnung erlassen.
  • Diesen Entscheid zur Kinderbetreuung hat das Parlament diese Woche an der ausserordentlichen Session beschlossen. Weitere Entscheide und eine Zusammenfassung des SAV finden Sie hier.
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