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Hinterlassenenrenten und Deplafonierung der AHV-Ehepaarrenten: Nationalrat befürwortet zeitgemässe Reform und vermeidet exzessiven Ausbau

Der Nationalrat beschliesst eine Deplafonierung der AHV-Ehepaarrenten bei gleichzeitigem Abbau der Ehepaar-Privilegien im Bereich der Hinterlassenenrenten. Der Vorschlag verdient Unterstützung, schreibt der Schweizerische Arbeitgeberverband. Er passt das System an die gesellschaftliche Realität an und hält die Balance, indem der Rentenausbau für Eheleute mit einem Abbau der aktuellen Privilegien kombiniert wird.

Heute beriet der Nationalrat über das Geschäft 24.078 und hat für eine Abschaffung des Ehepaar-Plafonds bei den AHV-Renten gestimmt – allerdings nur für Neurentnerinnen und -rentner. Im Gegenzug sollen die Witwen- und Witwerrenten für Eheleute gekappt und auch der Verwitwetenzuschlag für Neurentner gestrichen werden.

Das Geschäft soll die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen. Zudem soll das System an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst und dem Finanzierungsbedarf der AHV und dem Bundeshaushalt Rechnung tragen.

Kompromiss verdient grundsätzlich Unterstützung
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Zielsetzung der Gleichstellung der Geschlechter und die Anpassung der Witwen- und Witwerrenten an die gesellschaftliche Entwicklung. Ein zentraler Aspekt ist die Beseitigung der Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen bei den Anspruchsvoraussetzungen für Hinterlassenenrenten. Die heutige Regelung basiert auf veralteten Familien- und Erwerbsmodellen.

Was die Zivilstandsabhängigkeit oder -unabhängigkeit anbelangt, so sollte aus Sicht der Arbeitgeber eine konsequente Vorgehensweise gewählt werden, dies auch im Hinblick auf andere politische Geschäfte wie die Deplafonierung der Ehegattenrente in der AHV. Die Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare», welche ebendiese Deplafonierung fordert, würde die AHV langfristig mit erheblich höheren Mehrausgaben belasten. Mit dem Vorschlag des Nationalrats kann diese teure Initiative wirkungsvoll abgewehrt werden. Gleichzeitig werden wichtige Reformschritte bei den Hinterlassenenrenten umgesetzt.

Der Vorschlag des Nationalrats geht in die richtige Richtung und verdient Unterstützung, denn er sieht wichtige, sinnvolle Reformen vor. Zu bedauern ist, dass der Vorschlag zu Mehrkosten für die AHV führt – just zu einer Zeit, in der man bereits händeringend nach Finanzierungslösungen für die beschlossene 13. AHV-Rente wie für die Zukunft der AHV wegen des demografischen Wandels und der gestiegenen Lebenserwartung generell sucht. Der Vorschlag kommt jedoch dem Ziel der Kostenneutralität sehr nahe und verdient in der aktuellen Form Unterstützung.

Der Artikel stammt von der Website des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

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