Schutzstatus S: Bundesrat schafft Planungssicherheit
Der Bundesrat hat beschlossen, den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine bis mindestens 4. März 2026 beizubehalten. Die Schweizerischen Arbeitgeberverband begrüsst es, dass dieser Entscheid frühzeitig gefällt wurde, denn dies verschafft den Unternehmen Planungssicherheit.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, dass der Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2026 aufgehoben wird. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst es, dass der Bundesrat diesen Entscheid frühzeitig gefasst hat. Dies schafft den Unternehmen, die Personen aus der Ukraine angestellt haben oder dies beabsichtigen, die nötige Planungssicherheit.
In Anbetracht der aktuellen Situation in der Ukraine wurde der Schutzstatus S aus Sicht der Arbeitgeber zurecht verlängert. Der Schutzstatus S wurde durch den Gesetzgeber grundsätzlich rückkehrorientiert konzipiert. Damit die Planungssicherheit für die Unternehmen auch künftig gewährleistet werden kann, ist es wichtig, dass der Bundesrat die Arbeitgeber frühzeitig über das geplante weitere Vorgehen informiert. Die Planungssicherheit ist insbesondere für jene Aufgaben wichtig, die eine längere Einarbeitungszeit der Menschen aus der Ukraine erfordern.
Der Artikel kann auf der Website des Schweizerischen Arbeitgeberverbands gelesen werden.