US-Zölle: Arbeitsmarkt stabilisieren mit Kurzarbeitsentschädigung
Die von den USA verhängten Zölle auf Schweizer Exportgüter stellen den hiesigen Arbeitsmarkt vor Herausforderungen. In diesen turbulenten Zeiten ist die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ein bewährtes Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern und konjunkturell bedingte Entlassungen zu vermeiden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband setzt sich für eine weitere Verlängerung der KAE-Bezugsdauer ein.
Die von den USA per 7. August 2025 verhängten Zusatzzölle von 39 Prozent auf einen grossen Teil der Schweizer Exportgüter haben die hiesige Wirtschaft ins Mark getroffen. Auch wenn die konkreten Folgen noch schwer abzuschätzen sind, wird der Arbeitsmarkt davon spürbar betroffen sein. Da dieser liberal gestaltet ist, hat er eine solide Grundlage, um die Herausforderungen zu bewältigen. Zusätzlich spielt das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) eine zentrale Rolle. Diese ermöglicht es den Unternehmen, Arbeitsplätze zu sichern und konjunkturell bedingte Entlassungen zu vermeiden.
Die KAE erlaubt es betroffenen Unternehmen, einen Teil der Lohnkosten der durch Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden über die Arbeitslosenversicherung zu decken. Auf diese Weise wird verhindert, dass Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Engpässe ihre Mitarbeitenden entlassen müssen. So bietet die KAE eine flexible Lösung, um den Arbeitsmarkt vor den Auswirkungen externer Störungen, wie aktuell den US-Zöllen, zu schützen. Das SECO hat bereits im April die Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung darüber informiert, dass die neuen und drohenden Zölle als Grund für einen KAE-Anspruch anerkannt werden, sofern Unternehmen direkt oder indirekt davon betroffen und alle übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Im Juni 2025 hat der Bundesrat seine gesetzliche Kompetenz ausgeschöpft und beschlossen, die Höchstbezugsdauer der KAE von 12 auf 18 Monate zu verlängern. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hatte sich im Vorfeld für diese Verlängerung eingesetzt. Die Regelung trat am 1. August 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.
Angesichts der massiven Verwerfungen und Unsicherheiten, die durch die US-Zölle entstehen, ist es jedoch sinnvoll, dem Bundesrat die Kompetenz zu erteilen, mit einer zusätzlichen Verlängerungsmöglichkeit der Höchstbezugsdauer den Unternehmen zusätzliche Planungssicherheit zu bieten. Bereits im Mai dieses Jahres wurde die parlamentarische Initiative 25.441 eingereicht, die eine entsprechende Gesetzesanpassung fordert und damit eine befristete Verlängerung der KAE-Bezugsdauer auf insgesamt 24 Monate ermöglicht. Der Vorstoss befindet sich aktuell in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats. Der SAV spricht sich für eine dringliche Behandlung der Motion in der Herbstsession 2025 aus, um den betroffenen Unternehmen schnellstmöglich Rechtssicherheit zu geben.
Der Artikel stammt von der Website des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.