Weiterführung der vereinfachten Prüfung bei Kurzarbeitsgesuchen
Der Bundesrat hat am 12. August 2020 die Änderung und Verlängerung der COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen. Die Verordnung umfasst nur noch fünf Hauptartikel und regelt damit folgende Punkte: die Verlängerung der Rahmenfristen von Versicherten, die Nichtberücksichtigung der Abrechnungsperioden mit einem Arbeitsausfall über 85 Prozent zwischen dem 1. März und dem 31. August 2020 im Rahmen der Kurzarbeit, den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und -bildner, die für die Ausbildung von Lernenden zuständig sind, und schliesslich das summarische Verfahren bei Kurzarbeit. Die Änderungen treten am 1. September 2020 in Kraft.
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