Ein von Carla Hirschburger verfasster Artikel ist im KMU Magazin im September 2025 erschienen. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber aufgrund des Alters kann sich als missbräuchlich erweisen. Es ist zu empfehlen, wenn man einem älteren Arbeitnehmer kündigen möchte, genau zu prüfen, wann eine Kündigung rechtens oder missbräuchlich ist.
Die Kommission für Soziales und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) übernimmt Verantwortung für die AHV und erteilt den unausgereiften Ausbauplänen des Ständerats eine klare Absage. Sie spricht sich gegen höhere Lohnbeiträge aus, die Arbeitnehmende und Unternehmen in wirtschaftlich angespannten Zeiten unnötig belasten würden.
Eine von Gewerkschaftsseite lancierte Petition fordert acht Wochen Ferien für Lernende. Aus Sicht der Arbeitgeber wird eine staatlich verordnete, substanzielle Erhöhung der Ferienwochen den vielfältigen Bedürfnissen der Lernenden nicht gerecht, sondern setzt vielmehr Betriebe unnötig unter Druck.
Die von den USA verhängten Zölle auf Schweizer Exportgüter stellen den hiesigen Arbeitsmarkt vor Herausforderungen. In diesen turbulenten Zeiten ist die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ein bewährtes Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern und konjunkturell bedingte Entlassungen zu vermeiden.
Europa altert – und fast überall reagiert die Politik mit einem höheren Rentenalter. Eine kleine Minderheit tut sich schwer – darunter die Schweiz. Dabei zeigt ein nüchterner Blick auf die Zahlen: Unser Arbeitsmarkt kann ältere Arbeitnehmende gut integrieren, und sie werden immer gefragter.
Auf den ersten Blick klingt sie verlockend: die Forderung nach acht Wochen Ferien für alle Lernenden. Doch wer genau hinschaut, erkennt schnell, dass mehr Ferien kaum Probleme lösen, dafür neue schaffen: mehr Druck auf Lernende, auf Berufsbildende und auf die Ausbildungsbetriebe insgesamt.
Der 21. Observatoriumsbericht zeigt: Zuwanderung wirkt trotz Dichtestress und Druck auf den Wohnungsmarkt in der Summe deutlich positiv – sie stärkt die Beschäftigung, stabilisiert die Sozialwerke, federt die Alterung ab und schafft Wohlstand.
Der Ständerat hat ein Finanzierungsmodell für die 13. AHV-Rente beschlossen. Aufgrund der Vermischung mit einer allfälligen Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare soll ein neues Modell umgesetzt werden. Für die Wirtschaft ist klar: Es führt kein Weg an strukturellen Reformen vorbei. Ansonsten drohen laufend höhere Abgaben und Steuern.
Arbeitsunfähigkeiten und Krankschreibungen stellen Schweizer Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen und verursachen hohe Kosten. Umso wichtiger ist es, Mitarbeitende mit gesundheitlichen Einschränkungen im Arbeitsprozess zu halten oder ihre rasche Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Der Bundesrat hat angesichts der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschlossen, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung erneut von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern. Dadurch erhalten die Unternehmen bessere Planungssicherheit. Die Verordnungsänderung tritt am 1. August 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.