Die Schweiz ist auf Zuwanderung angewiesen, um ihren Arbeitskräftebedarf zu decken. Um diese auf ein akzeptables Mass zu begrenzen, steht für die Wirtschaft die optimale Ausschöpfung des inländischen Potenzials und der Produktivität im Zentrum.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates befürwortet die einmal jährliche Auszahlung der 13. AHV-Rente ab 2026. Weiter ist sie auf die durch den Bundesrat geplante Senkung des Bundesbeitrags an die AHV sowie die Finanzierung der 13. AHV-Rente durch eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozentpunkte eingetreten.
Die jüngsten Hochrechnungen des Nahtstellenbarometers 2024 belegen einen stabilen Lehrstellenmarkt. Gleichzeitig sehen die Arbeitgeber bei der Berufswahl Handlungsbedarf, wobei der Fokus auf das Matching zwischen Jugendlichen und Lehrbetrieben gelegt werden sollte.
Eine repräsentative Studie im Auftrag des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes zeigt, dass flexible Arbeitszeitmodelle mit weniger Stress und gleichzeitig höherer Arbeitszufriedenheit verbunden sind. Zudem verbessern flexible Arbeitszeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Witwen und Witwer sollen in Bezug auf die AHV-Hinterlassenenrenten gleichbehandelt werden. Neu sollen diese bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente erhalten – dies unabhängig vom Zivilstand der Eltern.
Der Bundesrat möchte das Kapital aus der beruflichen und der privaten Vorsorge höher besteuern. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt das Vorhaben ab, denn das eigenverantwortliche Sparen fürs Alter würde damit unattraktiv, zudem würden im Nachhinein die Spielregeln für freiwilliges Sparen geändert.
Der Nationalrat hat einen Gegenvorschlag zur sogenannten Steuergerechtigkeitsinitiative der FDP-Frauen mit 98 zu 93 Stimmen knapp gutgeheissen. Damit findet ein über Jahrzehnte andauerndes Gerangel um die Einführung einer Individualbesteuerung ein vorläufiges Ende
Die Schweizer Stimmbevölkerung lehnt die Reform der beruflichen Vorsorge ab. Damit bleiben die bekannten Probleme der 2. Säule, die mit der Vorlage sinnvoll angegangen worden wären, ungelöst, schreibt der Schweizerischen Arbeitgeberverband in seiner Medienmitteilung.
Der Bundesrat hat beschlossen, den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine bis mindestens 4. März 2026 beizubehalten. Die Schweizerischen Arbeitgeberverband begrüsst es, dass dieser Entscheid frühzeitig gefällt wurde, denn dies verschafft den Unternehmen Planungssicherheit.
Zum ersten Mal wurden Berufsfachschulen im Bereich «Unternehmerisches Denken und Handeln» zertifiziert. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt diese Initiative des Schweizerischen Zentrums für Unternehmerisches Denken und Handeln (szUHD) sowie weitere Programme, die den Unternehmergeist junger Menschen fördern.